01 In diesem Kapitel schauen wir uns die Pflegeversicherung in Deutschland an. 02 Die Pflegeversicherung ist seit neunzehnhundertfünfundneunzig eine eigenständige Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Sie bietet finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Sie deckt Kosten für häusliche Pflege, teilstationäre und vollstationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel ab. 03 Ziel ist es, in einer alternden Gesellschaft die finanziellen Risiken im Pflegefall abzusichern und eine Grundversorgung zu gewährleisten. Dies soll durch Sicherstellung einer bedarfsgerechten und würdevollen Pflege erfolgen, durch Entlastung der Angehörigen von pflegebedürftigen Personen und der Förderung der häuslichen Pflege und Unterstützung professioneller Pflegedienste. 04 Dabei gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitrag beträgt Stand zweitausendvierundzwanzig drei-komma-vier Prozent halbe vom Bruttolohn mit einer Deckelung, einer Obergrenze. Die Hälfte des Beitrags wird durch einen Arbeitgeberanteil getragen. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. 05 Die Pflegeversicherung wurde als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt als Reaktion auf den steigenden Bedarf an Pflegeleistungen und die demografische Entwicklung. Seitdem gab es wichtige Reformen und Gesetzesänderungen, zum Beispiel die Pflegestärkungsgesetze eins bis drei. Das elfte Sozialgesetzbuch bildet dabei die rechtliche Basis. Dort erfolgt die Definition der Pflegebedürftigkeit und die Festlegung der Pflegegrade. Regelungen zu Beiträgen, Leistungen und Pflichten der Pflegekassen. 06 Kommen wir zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Da ist zunächst das Pflegegeld zu nennen. Das ist eine direkte finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege durch Angehörige. Dazu gibt es Pflegesachleistungen, beispielsweise zur Finanzierung professioneller Pflegedienste. Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Bei einer Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es Unterstützung bei einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit. Zuletzt sind Pflegehilfsmittel und wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen zu nennen. Beispiele dafür sind ein Rollstuhl oder ein Lifter für eine Badewanne. 07 Zweitausendsiebzehn wurden dann Pflegegrade zur genaueren Einstufung der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Pflegegrad eins bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad zwei bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegrad drei bedeutet eine schwere Beeinträchtigung. Pflegegrad vier bedeutet schwerste Beeinträchtigung. Pflegegrad fünf bedeutet die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dies kann beispielsweise eine medizinische Überwachung sein. 08 Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhält die pflegebedürftige Person aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Beim Pflegegrad eins unterstützt die Pflegeversicherung die pflegebedürftige Person vor allem mit Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit, zum Beispiel durch Beratungsangebote, Pflegehilfsmittel, Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 09 Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegegrade zwei bis fünf lassen sich in verschiedene Bereiche unterteilen: Häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege und alternative Wohnformen. 10 Aber wie wird der Pflegegrad festgestellt? Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft auf Antrag die Pflegebedürftigkeit. Der MDK erstellt dabei ein Gutachten, das er an die Pflegekasse sendet. Es ist Grundlage für die Zuordnung eines Pflegegrades, die anhand eines Punktesystems erfolgt. Der Gutachter schaut sich dabei folgende Lebensbereiche an: Im Modul eins die Mobilität, unter anderem die körperliche Beweglichkeit und Koordinierung. Im Modul zwei geistige und kommunikative Fähigkeiten, unter anderem Erinnerungsvermögen, Entscheidungen treffen, komplexere Handlungen ausführen sowie Risiken und Gefahren erkennen. 11 Im Modul drei prüft der MDK Verhaltensweisen und psychische Problemlagen; das reicht von allgemeiner Rastlosigkeit über Ängste hin zu aggressivem Verhalten oder Depressionen. Das Modul vier beinhaltet die Fähigkeit zur Selbstversorgung; unter anderem Körperpflege, Umkleiden, Essen und Trinken Das Modul fünf prüft den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung. Dazu zählen die medizinische Selbstversorgung oder Arztbesuche eigenständig zu bewältigen. Abschließend wird bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit im Modul sechs noch die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte von dem Gutachter geprüft. #Pflegeversicherung #Pflegegrad #MDK #Gutachten #Pflegestufe #Häuslich #teilstationär #Pflege #Kurzzeitpflege #vollstationär #alternative #Wohnformen #Beeinträchtigung #Pflegedienst #Pflegegeld #Pflegesachleistung #Leistungen